Für die Wirtschaft ist das Thema „Corona“ im Wesentlichen ausgestanden, wenngleich die Folgen immer noch zu spüren sind. Viele Arbeitsplätze sind „verloren“ gegangen und die Erkenntnis, wo die Arbeitskräfte geblieben sind ist oftmals nicht eindeutig geklärt. Das Arbeitsleben und vor allem die Methodik der Arbeitsplanung und Umsetzung hat sich geändert. Neue Anforderungen kommen auf die Unternehmen zu, wie zuletzt das Hinweisgeberschutzgesetz („Whistleblower-Richtlinie“), das seit dem 02. Juli 2023 (ab 250 Mitarbeitenden) und 17. Dezember 2023 (ab 50 Mitarbeitenden) jeweils Rechtskraft erreicht und umgesetzt sein muss.
Organisationen aller Art sind verpflichtet, ihre rechtlichen Anforderungen zu ermitteln. Dies trifft für alle relevanten Rechtsgebiete zu. Während zivil- und strafrechtliche Anforderungen in der Regel nach Bedarf bewertet werden und arbeitsrechtliche wie vertragliche Pflichten durch Spezialisten innerhalb und außerhalb der Organisation ermittelt werden, sind besonders die geänderten gesetzlichen Verpflichtungen aus dem Bereich Arbeitsschutz, aber auch aus den verwandten Gebieten Umweltschutz, Qualitäts– und Arbeitsschutzmanagement laufend zu beachten und neu zu bewerten.
Wie müssen Arbeitsabläufe und Prozesse neu strukturiert werden?
Um Sie bei diesem Thema praxisorientiert zu unterstützen haben wir Ihnen einige der in den letzten Monaten relevanten Änderungen in einer Liste aufbereitet. An Hand dieser Liste könne Sie zum einen prüfen, ob Sie von den Rechtsänderungen betroffen sind und zum anderen, ob und wie diese Rechtsänderungen bereits in Ihre betriebliche Praxis umgesetzt sind. Sie finden die Liste auch in unseren Downloads: https://www.beneke-co.de/downloads/ |