Datenschutz ist seit jeher ein Grundrecht (Recht auf informationelle Selbstbestimmung). Dies wurde durch die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts nochmals bestätigt. Danach kann der Betroffene grundsätzlich selbst darüber entscheiden, wem er welche persönlichen Informationen bekannt gibt. Das seit vielen Jahren geltende Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) wurde 2018 durch die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) erweitert. Die Anforderungen für Unternehmen wurden damit nochmals grundlegend erweitert.
Eine erste Einschätzung, ob Sie einen Datenschutzbeauftragten brauchen, können Sie mit unserem Bewertungstool durchführen.
Unsere Leistungen!
Wir unterstützen mit unserem Datenschutz Consulting Ihre/n Datenschutzbeauftragte/n (DSB) bei der Umsetzung der Anforderungen in Ihrer Organisation oder wir stellen selbst für Sie den DSB. Wir ermitteln regelkonform die Umsetzungsanforderungen, wie beispielsweise Verarbeitungsverzeichnisse, Datenschutz-Folgeabschätzungen und Technisch-Organisatorische Maßnahmen und setzen diese mit Ihrer Hilfe im Betrieb um. Wir bieten ein volldigitales E-Learning zur jährlichen Datenschutz Schulung und Unterweisung Ihrer Belegschaft inklusive Verlaufskontrolle und Zertifikat für jeden Teilnehmenden.
Ihr Mehrwert!
Sie entlasten mit unserer professionellen Unterstützung Ihren internen DSB oder Sie lagern die kompletten Umsetzungsanforderungen vollständig an uns aus. Sie sparen Ressourcen und konzentrieren sich auf Ihr Kerngeschäft. Sie weisen die erfolgte Schulung durch unsere professionellen E-Learnings nach und unterweisen damit gleichermaßen Ihre Belegschaft nach den Anforderungen des Art. 39 der DSGVO.
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