Brauche ich einen Datenschutzbeauftragten?

Benötigen Sie in Ihrem Unternehmen gemäß Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) und Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) einen Datenschutzbeauftragten?

Mit der Abfrage einiger Punkte können Sie im folgenden überprüfen, ob Sie in Ihrem Unternehmen einen Datenschutzbeauftragten bestellen müssen.

Sind in Ihrem Unternehmen mindestens 20 Mitarbeiter regelmäßig mit der automatisierten Datenverarbeitung (Erhebung und Nutzung) beschäftigt? ?

Unter der automatisierten Verarbeitung personenbezogener Daten fällt die Verarbeitung mithilfe von Computern, Tablets, Smartphones oder Servern. Ein Beispiel hierfür ist das Empfangen und Versenden von E-Mails.


Verarbeitet Ihr Unternehmen besondere Arten von personenbezogenen Daten? ?

Beispiele für besondere Arten personenbezogener Daten sind politische Überzeugungen, religiöse Überzeugungen, Ethnie/Rasse, Gesundheitsdaten, biometrische Daten und Informationen zum Sexualleben.


Verarbeitet Ihr Unternehmen personenbezogene Daten geschäftsmäßig? ?

Beispiele für geschäftsmäßige Verarbeitung personenbezogener Daten ist die Verarbeitung zum Zwecke der (anonymisierten) Übermittlung der Daten an Werbe-Unternehmen, den Adresshandel oder Auskunfteien oder für Markt- oder Meinungsforschungszwecke.


Besteht die Kerntätigkeit Ihres Unternehmens aus Verarbeitungsvorgängen, die eine systematische Überwachung natürlicher Personen erforderlich machen? ?

Unter systematischer Überwachung versteht man die fortlaufende oder regelmäßige Überwachung des Verhaltens, der Aktivitäten, der Standorte oder anderer Aspekte natürlicher Personen. Beispiele für eine systematische Überwachung sind eine dauerhafte oder regelmäßige Videoüberwachung bspw. von Geschäftsräumen oder öffentlichen Plätzen oder die Mitarbeiterüberwachung, bspw. durch die Überwachung der Computernutzung.


Bitte treffen Sie zu jedem Punkt eine Auswahl.

Bitte beachten Sie: Dieses Tool gibt lediglich eine Orientierung und deckt nicht alle Aspekte ab, die zur Bestellung eines Datenschutzbeauftragten verpflichten. Wenn weitere Fragen oder Unklarheiten bestehen, kontaktieren Sie uns gerne!