Eine Übersicht über die Vielfalt der Standards und Anforderungen
Den kompletten Inhalt unseres Newsletter finden Sie hier.
Das Thema Nachhaltigkeit (Sustainability) rückt immer stärker in den Fokus unternehmerischen Handelns. CSRD, ESRS, ESG, SDG, CSDD, DNK, SFDR – es gibt eine verwirrende Menge an Begriffen zu europäischen Verordnungen, Bundesgesetze, Berichtsvorgaben und Zertifizierungen.
Unser Newsletter bietet einen Überblick über das Thema und zeigt, wie Unternehmen davon profitieren können:
- Gesellschaftliche Verantwortung zeigen: Nachhaltigkeit signalisiert Kunden, Mitarbeitern und Bewerbern Ihr Engagement für die Gesellschaft.
- Kosten senken: Nachhaltiges Handeln kann langfristig Kosten reduzieren.
- Kunden- und Mitarbeiterbindung stärken: Nachhaltigkeit schafft Vertrauen und Bindung.
- Rechtliche Anforderungen erfüllen: Die CSRD legt Richtlinien zur Nachhaltigkeitsberichterstattung fest, die von vielen Unternehmen erfüllt werden müssen.
Welche Themen fallen unter den Begriff Nachhaltigkeit?
Die Themen, die unter den Begriff Nachhaltigkeit fallen, umfassen Umweltschutz und die Erhaltung von Ökosystemen sowie Ressourcen, soziale Gerechtigkeit, Gesundheit und Bildung für alle, eine langfristige wirtschaftliche Tragfähigkeit durch fairen Handel, wirtschaftliche Stabilität, die Vermeidung von Ressourcenverschwendung und eine nachhaltige Unternehmensführung.
Welche globalen Handlungsansätze gibt es zum Thema Nachhaltigkeit?
Welche gesetzlichen Anforderungen gibt es zum Thema Nachhaltigkeit?
Gesetzliche Anforderungen, insbesondere die CSRD (Corporate Sustainability Reporting Directive), werden für Unternehmen relevant. Auch wenn die nationale Umsetzung noch nicht abgeschlossen ist, besteht jetzt schon Klarheit, für wen die CSRD gilt:
- Ab 2025: Banken, Versicherungsunternehmen, sowie börsennotierte Unternehmen mit über 500 Mitarbeitern oder einem Nettoumsatz von mehr als 50 Mio. € bzw. einer Bilanzsumme von über 25 Mio. €.
- Ab 2026: Große Unternehmen mit zwei der drei folgenden Kriterien: Nettoumsatz über 50 Mio. €, Bilanzsumme über 25 Mio. €, oder mehr als 250 Beschäftigte.
- Ab 2027: Börsennotierte Unternehmen mit zwei der drei folgenden Kriterien: Nettoumsatz über 900.000 €, Bilanzsumme über 450.000 €, oder mehr als 10 Beschäftigte
Was muss ein direkt von der CSRD betroffenes Unternehmen tun?
Ein direkt von der CSRD betroffenes Unternehmen muss die Anforderungen zur Unternehmensberichterstattung gemäß ESRS (European Sustainability Reporting Standards) umsetzen:
- Aufbau eines Umweltkennzahlensystems,
- Erstellung eines Nachhaltigkeitsberichts und
- Teilnahme an externen Nachhaltigkeits-Ratings.
Was kann ein INDIREKT von der CSRD betroffenes Unternehmen tun?
Wie kann eine CO2 – Bilanz erstellt werden?
Die Erstellung einer CO2-Bilanz erfordert eine klare Definition der Emissionsgrenzen in den Bereichen Scope 1, 2 und 3. “Scope 1” umfasst direkte CO2-Emissionen des Betriebs, wie z.B. durch die Heizungsanlage oder Firmenfahrzeuge. “Scope 2” beinhaltet indirekte CO2-Emissionen, wie z.B. beim Kauf von Strom. “Scope 3” umfasst weitere vor- und nachgelagerte CO2-Emissionen. Übliches Minimum für die CO2 Bilanz sind die Betrachtung von Scope 1 und 2.
Umweltkennzahlen: Abbildung zu Schritt 1 Umweltkennzahlen
Erfassung der Umweltkennzahlen als Basis für alle folgenden Schritte.
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Unsere Kernleistungen konzentrieren sich darauf, Unternehmen bei der Erweiterung ihres Managementsystems für Nachhaltigkeitsberichterstattung zu unterstützen. Wir bieten Antworten auf häufig gestellte Fragen und stehen für persönliche Beratungsgespräche zur Verfügung.