§ geforderte § Datenschutzunterweisung

Jedes Unternehmen, egal welcher Art und Größe, muss seine Mitarbeiter im Datenschutz schulen, um den Anforderungen der EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) an die Nachweisbarkeit der eigenen Datenschutz-Maßnahmen gerecht zu werden. Das Ziel der Datenschutzschulung ist, dass die Mitarbeiter im Umgang mit personenbezogenen Daten, sowie mit Unternehmerdaten sensibilisiert werden. Vor allem aufgrund der fortschreitenden Digitalisierung hat der Datenschutz stark an Bedeutung gewonnen.
Mit unserem bewährten und 2022 aktualisierten E-Learning zum Datenschutz und der DSGVO schulen Sie Ihre Mitarbeiter qualifiziert und zuverlässig. Beugen Sie daten-schutzrechtlichen Verstößen vor und profitieren Sie von einem geringen Planungsaufwand bei der Durchführung Ihrer Schulungen.

Sind Sie interessiert? Die wichtigsten Informationen haben wir für Sie in unserem kostenlosen „Teaser“ zusammengestellt.

Kostenloser Teaser „Datenschutzunterweisung“

 

Wir beantworten die wichtigen Fragen!

Datenschutz ist seit jeher ein Grundrecht (Recht auf informationelle Selbstbestimmung). Das seit vielen Jahren geltende Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) wurde 2018 durch die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) erweitert. Die Anforderungen für Unternehmen wurden damit nochmals grundlegend erweitert.
Im Teaser zu unserem E-Learning „Datenschutzunterweisung“ sehen Sie die Inhalte des E-Learnings.

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Als Einführungsangebot bieten wir Ihnen folgende Nachlässe auf das E-Learning an:
3-5 Teilnehmer: 15 % Nachlass,
6-15 Teilnehmer: 25 % Nachlass,
16-20 Teilnehmer: 35% Nachlass,
21-99 Teilnehmer: 50 % Nachlass,
ab 100 Teilnehmern: 70 % Nachlass.